AGB

Vertragsumfang und Gültigkeit

Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Kunden werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

Leistung und Prüfung

2.1 Gegenstand eines Auftrages kann sein:

  • Ausarbeitung von Organisationskonzepten
  • Global- und Detailanalysen
  • Erstellung von Individualprogrammen
  • Lieferung von Bibliotheks- (Standard-)Programmen
  • Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte
  • Erwerb von Werknutzungsbewilligungen
  • Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung)
  • Telefonische Beratung
  • Programmwartung
  • Erstellung von Programmträgern
  • Sonstige Dienstleistungen

2.2 Bei der Realisierung von Projekten setzt die Treskon GmbH auf das Vorhandensein eines getrennten Test- und Produktivsystems, beide innerhalb der Infrastruktur des Kunden. Sollte der Kunde kein Testsystem zur Verfügung stellen, so muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es zu Störungen des laufenden Betriebs kommen kann, wenn Updates oder neue Funktionen ungetestet bzw. ohne Abnahme durch den Kunden eingespielt werden.

2.3 Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Kunden vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Kunde zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Kunden bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Kunden.

2.4 Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Kunde dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, bzw. der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

2.5 Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Kunden. Diese wird in einem Protokoll vom Kunden bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter 2 2.3 angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Kunde den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Kunden gilt die Software jedenfalls als abgenommen.

Etwaige auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Kunden ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um raschest mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.

2.6 Bei Bestellung von Bibliotheks- (Standard-) Programmen bestätigt der Kunde mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.

2.7 Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Kunden sofort anzuzeigen. Ändert der Kunde die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Kunden oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Kunden, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Kunden zu ersetzen.

2.8 Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Darüber hinaus vom Kunden gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Kunden.

2.9 Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG)“ nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert/ individuell vom Kunden angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Kunden die Überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz durchzuführen. Ebenso hat der Kunde von ihm bereit gestellte Inhalte auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Der Auftragnehmer haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben wurden.

 

Preise, Steuern und Gebühren

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die Kosten von Programmträgern (z.B. CD’s, Magnetbänder, Magnetplatten, Floppy Disks, Streamer Tapes, Magnetbandkassetten usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.2 Bei Bibliotheks- (Standard-) Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.

3.3 Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Kunden gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

Liefertermin

4.1 Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.

4.2 Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung laut 2 2.4, zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde.

4.3 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

 

Zahlung

5.1 Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

5.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

5.3 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt den Auftragnehmer die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Kunden zu tragen.

5.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen.

5.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.

Urheberrecht und Nutzung

6.1 Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftragnehmer erteilt dem Kunden nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich unbegrenztes Recht die Software für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl an Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden, sämtliche auf der Grundlage des Vertrages des Auftragnehmers erstellten Arbeitsergebnisse zum eigenen, internen Gebrauch zu nutzen. Sämtliche sonstige Rechte verbleiben beim Auftragnehmer.

6.2 Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Kunden ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Kunden bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

6.3 Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Kunden unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.

6.4 Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Kunden gegen Kostenvergütung beim Auftragnehmer zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.

6.5 Wird dem Auftraggeber eine Software zur Verfügung gestellt, deren Lizenzinhaber ein Dritter ist (zB Standardsoftware von Microsoft), so richtet sich die Einräumung des Nutzungsrechts nach den Lizenzbestimmungen des Lizenzinhabers (Hersteller).

Rücktrittsrecht

7.1 Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Kunde berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Kunden daran kein Verschulden trifft.

7.2 Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

7.3 Stornierungen durch den Kunden sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

Gewährleistung, Wartung, Änderungen

8.1 Voraussetzung für die Fehlerbeseitigung ist, dass der Auftraggeber den Fehler ausreichend in einer Fehlermeldung beschreibt und diese für den Auftragnehmer bestimmbar ist; der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle für die Fehlerbeseitigung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt; der Auftraggeber oder ein ihm zurechenbarer Dritter keine Eingriffe in die Software vorgenommen hat; die Software unter den Bestimmungsmäßigen Betriebsbedingungen entsprechend der Dokumentation betrieben wird.

8.2 Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme gemäß 2 2.5 schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.

8.3 Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt.

8.4 Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Entgelt durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

8.5 Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

8.6 Für Programme, die durch eigene Programmierer des Kunden bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.

8.7 Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

8.8 Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs (6) Monaten ab Übergabe.

Haftung

9.1 Der Auftragnehmer haftet dem Kunden für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückzuführen sind.

9.2 Die Haftung für mittelbare Schäden - wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter - wird ausdrücklich ausgeschlossen.

9.3 Im Fall einer Inanspruchnahme des Auftragnehmers aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Anwenders angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen

9.4 Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

9.5 Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9.6 Der Kunde wird unverzüglich nach jeder wesentlichen Hard- und Softwareänderung, Installation, Mängelbeseitigungsarbeiten, Wartungsarbeiten oder sonstigen Eingriffen vom Auftragnehmer am EDV-System eine Überprüfung selbst durchführen und dokumentieren oder beauftragen, ob die Funktionsfähigkeit der Datensicherung (Prüfung der gesicherten Daten auf Vollständigkeit und Wiederherstellbarkeit) noch gegeben ist und das Ergebnis schriftlich festhalten. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass eine zuverlässige, zeitnahe und umfassende Datenroutine die Datensicherung gewährleistet.

9.7 Liegt aus der Sicht des Kunden in der Leistungssphäre des Auftragnehmers eine Pflichtverletzung vor, so wird er diesen vor gerichtlicher Geltendmachung, Minderung, Kündigung oder Aufrechnung unter schriftlicher Setzung einer angemessenen Frist zur Behebung konkreter Beanstandungen auffordern.

9.8 Ein Anspruch auf eine neue Dokumentation besteht nicht bei jeder Änderung der Software, sondern nur bei wesentlichen Änderungen, die eine neue Instruktion des Anwenders zwingend erforderlich machen.

Loyalität

Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

Datenschutz, Geheimhaltung

11.1 Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung einzuhalten. Sie können unsere Datenschutzerklärung hier einsehen.

11.2 Die Vertragspartner übernehmen die gegenseitige Verpflichtung zur Geheimhaltung aller Betriebsgeheimnisse (Informationen, Pläne, Zeichnungen, Unterlagen, Datenträger, Know How etc.), soweit diese nicht vor dem Empfangsdatum der Öffentlichkeit bekannt oder allgemein zugänglich waren oder der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die Vertragspartner hierfür verantwortlich sind oder den Vertragspartnern zu einem beliebigen Zeitpunkt von einem dazu berechtigten Dritten zugänglich gemacht worden ist. Derartige Betriebsgeheimnisse werden die Vertragspartner nur im Rahmen der ihnen gestellten Aufgaben benutzen. Die Vertragspartner werden sie Dritten gegenüber geheim halten. Kopien von Aufzeichnungen jeder Art werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vertragspartners angefertigt.

11.3 Diese Verpflichtung gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Zusammenarbeit. Bei Ende der Zusammenarbeit werden die Vertragspartner alle Unterlagen herausgeben und keinerlei Kopien oder Aufzeichnungen, auch soweit sie diese Unterlagen selbst erarbeitet haben, zurückbehalten.

Sonstiges

12.1 Änderungen, Ergänzungen, Erklärungen, Mitteilungen und notwendige oder sonstige Zustimmungserklärungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Eine Erklärung gemäß E-Mail genügt hierzu nicht.

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt.

12.3 Der vorliegende Vertrag gilt in Rechten und Pflichten auch für alle Rechtsnachfolger der Vertragsparteien, sofern keine der Vertragsparteien der Fortsetzung des Vertrages ausdrücklich schriftlich widerspricht.

Schlussbestimmungen

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

Stand 28.01.2020

  • 30/03/20
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ELO für Key-User: Prozesse in ELO abbilden

Zielgruppe:
Systemadministratoren und administrativ tätige Key User
Voraussetzung:
Sie haben in Ihrem Unternehmen bereits erfolgreich ein ELO Projekt umgesetzt und eine Reihe an Konfigurationen vorgenommen. Sie haben die "ELO Schulung für Key-User" oder die "ELO Schulung für Administratoren" bereits besucht.
Lernziel:
Kennenlernen der vielfältigen Möglichkeiten im Einsatz von Workflows und Formularen. Der sichere Umgang mit ELOprofessional und das Wissen um die grundlegenden Funktions- und Konfigurationsmöglichkeiten im Einsatz von Workflows und Formularen in Verbindung mit den ELO Business Solutions.
Schulungsdauer:
1 Tag
Kosten:
€ 500,- netto pro Person

Inhalt:
Abläufe mit ELO-Workflow abbilden
Formulare im Rahmen des ELO Workflows nutzen
ELO Workflow mit Automatisierungen erweitern
ELO Workflow auf Knopfdruck starten


Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte unter office@treskon.at.

Für unsere Schulungen gilt eine Mindestteilnehmeranzahl von 4 Personen. Wir organisieren mehrere Schulungstermine im Jahr. Sollten Sie in Ihrem Unternehmen einen speziellen Bedarf haben, erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Aus aktuellem Anlass finden unsere Schulungen bis auf Weiteres virtuell statt.

ELO für Key-User

Zielgruppe:
Key-User die täglich mit ELO arbeiten
Voraussetzung:
In Ihrem Unternehmen wurde ELO bereits eingeführt.
Lernziel:
Der sichere Umgang mit ELOprofessional und das Wissen um die grundlegenden Funktionen aus Anwendersicht.
Schulungsdauer:
0,5 Tage
Kosten:
€ 500,- netto pro Person

Inhalt:
Allgemeines zum DMS
Arbeiten mit Dokumenten
Ansichten und Klemmbrett
Suche
Postbox
Aufgaben & Wiedervorlagen
Feed & Mein ELO
ELO PDF Drucker


Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte unter office@treskon.at.

Für unsere Schulungen gilt eine Mindestteilnehmeranzahl von 4 Personen. Wir organisieren mehrere Schulungstermine im Jahr. Sollten Sie in Ihrem Unternehmen einen speziellen Bedarf haben, erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Aus aktuellem Anlass finden unsere Schulungen bis auf Weiteres virtuell statt.

ELO für Administratoren

Zielgruppe:
Systemadministratoren und administrativ tätige Key User
Voraussetzung:
Sie haben in Ihrem Unternehmen bereits erfolgreich ein ELO Projekt umgesetzt und eine Reihe an Konfigurationen vorgenommen.
Lernziel:
Vertiefung und Festigung des in der Projekteinführungsphase erworbenen Wissens. Der sichere Umgang mit ELOprofessional und das Wissen um die grundlegenden Funktions- und Konfigurationsmöglichkeiten, die einem Administrator zur Verfügung stehen.
Schulungsdauer:
1 Tag
Kosten:
€ 500,- netto pro Person

Inhalt:
Allgemeines und Vorteile zu ELO
Überblick über ELO Server Architektur, iSearch, ELO Clients, ELO Module
Anwender Funktionen im ELO Java Client
Administrative Funktionen im ELO Java Client
Berechtigungen im Archiv verwalten und überprüfen
Löschungen wiederherstellen und endgültig vernichten
Benutzer- und Gruppenverwaltung
Stichwortlisten verwalten
Dokumentenpfade administrieren
Best Practice zu Authentisierung, Authentifizierung, Autorisierung
Verbindung mit Active-Directory
Workflows und Aufgaben
ELO Betrieb (Überwachung, Rollout, Backup)


Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte unter office@treskon.at.

Für unsere Schulungen gilt eine Mindestteilnehmeranzahl von 4 Personen. Wir organisieren mehrere Schulungstermine im Jahr. Sollten Sie in Ihrem Unternehmen einen speziellen Bedarf haben, erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Aus aktuellem Anlass finden unsere Schulungen bis auf Weiteres virtuell statt.

ELO BLP & ELO BC Masterclass für Integratoren und Entwickler

Zielgruppe:
Applikationsspezialisten, Entwickler oder Administratoren mit Digitalisierungsagenden.
Voraussetzung:
Sie haben in Ihrem Unternehmen bereits erfolgreich ein ELO Projekt mit BLP/BC umgesetzt und eine Reihe an Konfigurationen vorgenommen und die "BLP Schulung für Administratoren" bereits besucht. Kenntnis über relationale Datenbanken (SQL-Abfragen) und Programmierkenntnisse vorhanden.
Lernziel:
Überblick zu den Möglichkeiten wie BLP & BC in vorhandene Geschäftsapplikationen (ERP, CRM, etc.) integriert werden können.
Schulungsdauer:
1 Tag
Kosten:
€ 500,- netto pro Person

Inhalt:
BLP Architektur, Einführung in Module
Einführung in reguläre Ausdrücke
Übernahme von PDF-Belegen mittels PDF-Prozessor
Connect Sidebar mittels Automatisierungen fernsteuern (Screen-Reader, Named-Pipes, COM-Object, Shell-Call, HTTP-Call)
Scripting in BLP (Entwicklung von Scripten für die Sidebar, Prozessknoten und Formatierungen)


Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte unter office@treskon.at.

Für unsere Schulungen gilt eine Mindestteilnehmeranzahl von 4 Personen. Wir organisieren mehrere Schulungstermine im Jahr. Sollten Sie in Ihrem Unternehmen einen speziellen Bedarf haben, erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Aus aktuellem Anlass finden unsere Schulungen bis auf Weiteres virtuell statt.

ELO BLP & ELO BC für Administratoren

Zielgruppe:
Systemadministratoren und administrativ tätige Key User
Voraussetzung:
Sie haben in Ihrem Unternehmen bereits erfolgreich ein ELO Projekt mit BLP/BC umgesetzt und eine Reihe an Konfigurationen vorgenommen. Sie haben die "ELO Schulung für Key User" oder die "ELO Schulung für Administratoren" bereits besucht.
Lernziel:
Der sichere Umgang mit BLP/BC und das Wissen um die grundlegenden Funktions- und Konfigurationsmöglichkeiten, die einem Administrator zur Verfügung stehen.
Schulungsdauer:
1,5 Tage
Kosten:
€ 750,- netto pro Person

Inhalt:
Funktion und Wesen
ELO BLP Architektur, Module und Clients
Verwaltung mittels Admin Panel (Benutzerverwaltung, Lizenzverwaltung, Reports)
Den Designer bedienen:
Prozesse erstellen, verwalten und anpassen
Ablageprozesse in Verbindung mit ERP Daten von Verkaufsbelegen
Objekte für die Ablage verwenden
Ablage und Suche über die Connect Sidebar
Integration in Fremde Geschäftsapplikationen
ELO BLP im Betrieb administrieren


Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte unter office@treskon.at.

Für unsere Schulungen gilt eine Mindestteilnehmeranzahl von 4 Personen. Wir organisieren mehrere Schulungstermine im Jahr. Sollten Sie in Ihrem Unternehmen einen speziellen Bedarf haben, erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Aus aktuellem Anlass finden unsere Schulungen bis auf Weiteres virtuell statt.

  • 22/10/24
  • 31/05/24
  • 08/04/24
  • 19/02/24
  • 12/02/24
  • 30/01/24
  • 11/12/23
  • 25/04/23
  • 25/04/23

ELO ECM-Fachkongress 2024

Am 10.10.2024 fand im Wiener Hotel Andaz der ELO ECM-Fachkongress statt, bei dem auch die Treskon als ELO-Business Partner vertreten war. In einer einstündigen Präsentation stellte Treskon stolz die neue App Portrait vor. Interessenten hatten nicht nur die Gelegenheit, die App vor Ort zu testen, sondern konnten auch an einem Gewinnspiel teilnehmen. Der glückliche Gewinner durfte sich über ein iPad freuen – herzlichen Glückwunsch!

Sonnenstühle statt Bürostühle!

Unser Firmen-Gartenfest war ein voller Erfolg. Mit leckerem Essen vom Grill, erfrischenden Getränken und guter Laune haben wir zusammen einen unvergesslichen Tag verbracht. Danke an alle, die dabei waren - ihr seid spitze!

Goldener Preisträger 2024

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Großartige Neuigkeiten! Nach unserem erfolgreichen Jahr setzen wir bei Treskon nahtlos an und werden dieses Jahr als ELO Partner mit dem besten Turnover ausgezeichnet! Ein riesiges Dankeschön an unser Team und unsere Kunden für ihr Engagement und Vertrauen. Gemeinsam schaffen wir Großes!

TRESKON LÄSST NICHTS ANBRENNEN

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In der Treskon Community war die Aufregung groß, als sich alle für eine lustige Kochsession versammelten, um neue kulinarische Kreationen zu zaubern. Erfreulicherweise musste niemand hungrig heimkehren.

ELO KICK OFF 2024 – Red Bull Ring

Ende März 2024 steht das ELO KICK OFF Meeting in Spielberg am Red Bull Ring in der Steiermark bevor, ein Ereignis, das voller Spannung und Möglichkeiten steckt. Neben der verdienten Anerkennung für erfolgreich umgesetzte ELO Projekte, steht der Austausch von Praxiserfahrungen im Mittelpunkt. Wir freuen uns darauf, von den Besten zu lernen und unser Wissen zu teilen, um unsere Arbeitsweise kontinuierlich zu verbessern.

Ein weiterer Höhepunkt des Meetings ist zweifellos die Gelegenheit, den Teamgeist in unserem ELO Business Partner Netzwerk zu stärken. Dies geschieht nicht nur durch Gespräche und Diskussionen, sondern auch durch ein einzigartiges Fahrerlebnis, das uns mit einem ordentlichen Adrenalinkick und dem unvergleichlichen Racing Feeling belohnt. Diese gemeinsame Erfahrung wird nicht nur unsere Verbindung untereinander stärken, sondern auch unsere Motivation steigern, gemeinsam Großes zu erreichen.

Wir freuen uns darauf, zwei Tage voller Wissen, Teamgeist und unvergesslicher Erlebnisse zu erleben, das uns alle mit neuer Energie und Entschlossenheit für die bevorstehenden Herausforderungen inspirieren wird.

ELO ECM Fachkongress 2024 – Stuttgart

Der Fachkongress in Stuttgart am 06. März 2024 ist das Highlight für Produktneuheiten, strategische Entwicklungen und das ideale Forum für das Thema ECM.

Wir sind mit einer Delegation vertreten, freuen uns um wertvolle Fachvorträge und Gespräche mit Anwendern, Entwickler und Interessenten.

Kontaktieren Sie uns per hier (Link zu office@treskon.at), um Ihre kostenlose Eintrittskarte für den Fachkongress zu erhalten!

Frohe Weihnachten!

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde und Geschäftspartner!

Wir bedanken uns herzlich für die gute Zusammenarbeit und für das entgegengebrachte Vertrauen im vergangenen Jahr!

Frohe Weihnachten und ein gesundes sowie erfolgreiches Neues Jahr!

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Golden Award Winner 2023

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Treskon GmbH, unter der Leitung von Geschäftsführer Thomas Körbler, wurde am 30. März 2023 am prestigeträchtigen Red Bull Ring in der Steiermark mit dem begehrten Golden Award als Österreichs ELO Business Partner des Jahres 2023 ausgezeichnet. Dieser exklusive Rahmen bot die perfekte Kulisse, um die herausragende Leistung des gesamten Teams zu würdigen.

Die Verleihung dieses renommierten Preises war jedoch keine Überraschung, da Treskon bereits in den Jahren zuvor für ihre präzise Arbeit und ihr Engagement für Exzellenz mit einer Reihe von Auszeichnungen geehrt wurde. Diese fortlaufende Anerkennung unterstreicht die führende Position von Treskon in der Branche und ist ein Beweis für ihre kontinuierliche Innovation und ihren unermüdlichen Einsatz für herausragende Leistungen

"Mit der Auszeichnung zum ELO Business Partner des Jahres wird deutlich wie das Team hinter Treskon für Kompetenz, Qualität und konsequente Projektumsetzungen steht. Wir komplettieren mit der dritten Auszeichnung in Folge den Hattrick zum "Business Partner of The Year" - Thomas Körbler

Es ist kein Geheimnis - die Treskon ist weiterhin auf einem rasanten Weg nach oben!

Portrait 2023 – Die App für bestehende Geschäfts-applikationen

Die Informationen, die Sie tagtäglich benötigen, sind quer über alle Programme verstreut und es fällt Ihnen zunehmend schwer, den Überblick zu behalten.

Wir haben die Lösung für Sie! Die Portrait App sammelt Daten und Dokumente aus den bestehenden Applikationen Ihres Unternehmens und präsentiert sie übersichtlich in nur einer einzigen Anwendung. Greifen Sie von allen Ihren Geräten auf individuell zusammengestellte Inhalte zu und sparen Sie so wertvolle Zeit. Sie können mit Portrait auch Informationen in allen Applikationen suchen und falls nötig direkt zur Quelle springen. Portrait lässt sich nicht nur in all Ihren Teams einsetzen, Sie können auch Inhalte mit Ihren Geschäftspartnern und sogar Ihren Kunden teilen.

Die Portrait App ist die Lösung für dieses Problem. Sie vereint all Ihre Geschäftssoftware praktisch in einer modernen App.

Erfahren Sie mehr in unserer Story: Portrait - Die App für bestehende Geschäftsapplikationen

  • 25/04/23
  • 25/04/23

IT-Techniker:in (m/w/x)

Du hast bereits erste Berufserfahrung in der IT-Technik, Netzwerk- oder Systemadministration gesammelt? Du siehst dich selbst als Allrounder oder möchtest einer werden? Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung!

Unsere Lösungen drehen sich um Daten, Dokumente und kritisches Wissen - die gelenkt, verwaltet und archiviert gehören. Grob gesagt, geht es darum quer über alle Branchen und alle Unternehmensgrößen das digitale Büro zu ermöglichen. Wir sind ein innovatives IT-Unternehmen, das ECM- & DMS-Lösungen konzipiert, entwickelt, implementiert und betreut.

Deine Agenden

Deine Tätigkeiten richten sich an dein Erfahrungslevel und selbst wenn du nicht alle unten aufgeführten Skills beherrschst - bewirb dich trotzdem! Nutze deine Chance, um dich weiterzuentwickeln!

  • Installation und Konfiguration der Lösungen beim Kunden
  • Realisierung von Anpassungen der ELO ECM Suite
  • First und Second Level Support: Beratung, Betreuung, Unterstützung und Schulung im Umgang der eingesetzten Software
  • Bearbeitung und Behebung von IT-Problemen per Fernwartung oder vor Ort bei Kunden

 Deine Stärken

  • Rasche Auffassungsgabe
  • Analytische und lösungsorientierte Herangehensweise an Problemstellungen
  • Gutes Verständnis und Erfahrung im Bereich IT-Infrastruktur oder Datenbanksysteme
  • Idealerweise erste Programmier- oder Scriptingkenntnisse (JavaScript, Perl,...)
  • Selbstständiges Arbeiten sowie hohe Lernbereitschaft
  • Erfahrung in der Team- und Projektzusammenarbeit
  • Fließende Deutsch- und gute Englischkenntnisse

Unser Angebot

  • Büro im 7. Wiener Gemeindebezirk
  • Moderner Arbeitsplatz sowie flexible Arbeitszeiten mit Homeoffice
  • Angenehmes Arbeitsumfeld mit langfristiger Anstellung und abwechslungsreichen Tätigkeiten
  • Klimaticket
  • Training-On-The-Job und bezahlte Weiterbildungen
  • Diensthandy und Notebook mit privater Nutzung
  • Kaffee, Tee und/oder Bier - deine Wahl
  • Sehr gute öffentliche Anbindung
  • Homeoffice-Ausstattung
  • Kein All-In
  • Teamevents

Je nach Qualifikation ist ein Gehalt für Nicht-Quereinsteiger von € 2.800 bis zu € 3.800 brutto pro Monat vorgesehen.

Wir freuen uns auf deine Unterlagen an bewerbung@treskon.at!

ECM Consultant – Vollzeit (38,5h)

Du hast bereits Berufserfahrung in der Umsetzung von ECM oder ERP-Projekte gesammelt? Du siehst dich selbst als Allrounder oder möchtest einer werden? Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung!

Unsere Lösungen drehen sich um Daten, Dokumente und kritisches Wissen - die gelenkt, verwaltet und archiviert gehören. Grob gesagt, geht es darum quer über alle Branchen und alle Unternehmensgrößen das digitale Büro zu ermöglichen. Wir sind ein innovatives IT-Unternehmen das ECM- & DMS-Lösungen konzipiert, entwickelt, implementiert und betreut.

Deine Agenden

Deine Tätigkeiten richten sich an dein Erfahrungslevel und selbst wenn du nicht alle unten aufgeführten Skills beherrschst - bewirb dich trotzdem! Nutze deine Chance um dich weiter zu entwickeln!

  • Mitarbeit in der Konzept- und Planungsphase
  • Installation und Konfiguration der Lösungen beim Kunden
  • Realisierung von Anpassungen der ELO ECM Suite
  • Schnittstellenentwicklung zu Fremdsystemen (z.B. via REST API)
  • Beratung, Betreuung, Unterstützung und Schulung im Umgang der eingesetzten Software

 Deine Stärken

  • Rasche Auffassungsgabe
  • Analytische und lösungsorientierte Herangehensweise an Problemstellungen
  • Gutes Verständnis und Erfahrung im Bereich IT-Infrastruktur oder Datenbanksysteme
  • Berufserfahrung mit ELO ECM Suite oder anderen ECM/DMS Systemen
  • Programmier- oder Scriptingkenntnisse (JavaScript, Python, .NET...)
  • Solides Datenbankverständnis zur Entwicklung von SQL-Abfragen
  • Selbstständiges Arbeiten sowie hohe Lernbereitschaft
  • Erfahrung in der Team- und Projektzusammenarbeit
  • Fließende Deutsch- und gute Englischkenntnisse

Unser Angebot

  • Büro im 7. Bezirk
  • Moderne Arbeitsplatzinfrastruktur sowie flexible Arbeitszeiten mit Homeoffice-Möglichkeit
  • Angenehmes Arbeitsumfeld mit langfristiger Anstellung und abwechslungsreichen Tätigkeiten
  • Klimaticket + Job-Rad
  • Training-On-The-Job und bezahlte Weiterbildungen
  • Diensthandy und Notebook mit privater Nutzung
  • Kaffee und/oder Bier - deine Wahl

Je nach Qualifikation ist ein Gehalt auf Vollzeitbasis für Nicht-Quereinsteiger von € 3500 - € 5700 brutto auf Vollzeitbasis pro Monat vorgesehen.

Wir freuen uns auf deine Unterlagen an bewerbung@treskon.at!